AGB
Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen (Angebote, Auftragsannahme und Geschäfte) erfolgen aufgrund der nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit einer schriftlichen Zustimmung durch Oettel-Consulting. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nach Auftragserteilung, nicht selbst in der Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Aus einer Mehrfachbearbeitung resultierende Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers und erlauben die sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den AN.
Angebote
Die Angebote von Oettel-Consulting haben, soweit nicht anders angegeben eine 2-monatige Gültigkeit. Die Angebotsabgabe kann in elektronischer (pdf-File) oder in Papierform erfolgen. Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei der Erteilung des schriftlichen Auftrages getroffen werden, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem Auftrag gesondert auszuweisen.
Lieferumfang
Für den Umfang der Lieferung und die Ausführung des Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden maßgebend. Oettel-Consulting ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern der Gesamtumfang des Auftrages nicht maßgebend beeinflusst wird. Der Kunde hat diese anzunehmen. Nach Auftrags-/ Projektende werden die Dateien, in Absprache mit dem Auftraggeber auf handelsüblichen Datenträgern (Diskette / CD-Rom), in Papierform oder per e-Mail zur Verfügung gestellt. Die Art und Weise wird vertraglich geregelt. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Außerdem erhält der Auftraggeber alle notwendigen Passwörter, Beschreibungen oder sonstige zur Nutzung der Daten notwendigen Angaben. Alle Vorlagen und Entwürfe, welche durch Oettel-Consulting erarbeitet wurden, sind bis zum Projektabschluss bzw. bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum von Oettel-Consulting.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, ohne der jeweilig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auf Grund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Teilaufträge sind mit entsprechend ausgewiesenen Teilpreisen angegeben.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 10 Tage ohne Abzug. Gültigkeit hat der Tag des Rechnungseinganges. Ist der Auftraggeber mit einer elektronischen Rechnungsübermittlung einverstanden gilt als Rechnungseingangsdatum der Tag des Versandes +/- 2 Stunden.
In gesonderten Fällen behält sich Oettel-Consulting das Recht vor, für Lieferungen Vorauskasse (z.B. bei Zertifikate für SCC Dok 017 für operativtätige Führungskräften und SCC Dok 018 für operativtätige Mitarbeiter) zu verlangen oder die Leistung per Nachnahme zu versenden. Bei vereinbarter Projektteilleistungszahlung sind die vereinbarten Teilbeträge vereinbarungsgemäß zu zahlen. Abweichende Abmachungen über Zahlungsart und Preise sind schriftlich auf der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung festzuhalten und müssen mit denen im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesenen Bedingungen übereinstimmen. Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist Oettel-Consulting berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als durchschnittlichen Verzugsschaden für den entsprechenden Zeitraum zu verlangen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wählt er eine andere als im Auftrag vereinbarte Zahlungsweise oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so kann Oettel-Consulting die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsbedingung stammenden Forderungen verlangen. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Oettel-Consulting berechtigt, die Leistung / das Werk zurückzunehmen und der Leistung entsprechenden Schadensersatz zu fordern. Insofern das Zahlungsziel im Schreiben „Zahlungserinnerung“ nicht eingehalten wird ist Oettel-Consulting berechtigt bei Verzug und auch bei genehmigten Stundungen Zinsen zu berechnen. Verzugszinsen werden vereinbart in Höhe von 9,2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, wobei der Auftraggeber das Recht hat, Oettel-Consulting nachzuweisen, dass kein oder geringer Verzugsschaden entstanden ist. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Oettel-Consulting 10 Tage nach Fälligkeit der Zahlung eine erste Mahnung und 20 Tage nach Fälligkeit der Zahlung eine zweite Mahnung an den Auftraggeber versenden und hierfür werden jeweils eine Mahngebühr in Höhe von 15,00€ berechnen.
Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
Oettel-Consulting hat alle seine Leistungen mit der ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrüge erhoben werden, die ausschließlich schriftlich binnen 10 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
Anspruch auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von Oettel-Consulting innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
Für Mängel der Leistung / des Werkes haftet Oettel-Consulting nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 633 ff. BGB). Oettel-Consulting ist für Inhalte und Leistung, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Oettel-Consulting nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte Oettel-Consulting wegen mögliche Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Leistung resultieren, verpflichtet sich der Kunde das Oettel-Consulting von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und Oettel-Consulting die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Für die von Oettel-Consulting ermittelten Daten / Befragungen und Auswertungen kann Oettel-Consulting keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.
Die Daten und Ergebnisse sowie Kundennamen werden von Oettel-Consulting streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritten ist in Abstimmung mit dem Erst-Auftraggeber und schriftlicher Genehmigung des Erst-Auftraggebers gestattet.
Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden anteilig von Oettel-Consulting berechnet und dem Schuldner in Rechnung gestellt.
Bei Verzug durch Oettel-Consulting mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenen Brief zu setzen. Dabei entstehende Kosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch Oettel-Consulting unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Oettel-Consulting zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ist Oettel-Consulting zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von Oettel-Consulting erbrachten Leistungen anteilsmäßig zu bezahlen.
Arbeitsort und Vertragsrealisierung
Wenn nicht anders vereinbart, wird der Auftrag im Büro von Oettel-Consulting bearbeitet. Somit werden die anfallenden Nebenkosten mit der Abschlussrechnung fällig.
Oettel-Consulting kann zur Vertragserfüllung auch andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von Oettel-Consulting Aufträge erteilen. Für Subunternehmer gelten die gleichen Vertragsbedingungen gegenüber Oettel-Consulting, wie die von Oettel-Consulting gegenüber den Auftraggebers. Alle Daten, die durch Subunternehmer erstellt oder entwickelt werden gehen nach Vertragsende und vollständiger Zahlung in das Eigentum von Oettel-Consulting über. Ferner sind alle Subunternehmer zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist untersagt. Sollten Daten an Dritte weitergegeben werden oder die Geheimhaltung verletzt so wird Oettel-Consulting entsprechenden Schadensersatz verlangen. Forderungen des Auftraggebers die auf die Nichteinhaltung der Geheimhaltung oder durch Weitergabe von Daten an Dritte des Subunternehmers zurück zu führen sind, werden an den Subunternehmer weitergeben.
Ist der Arbeitsort der Vertragserfüllung (z.B. im Falle von Dienstleistungen, die beim Auftraggeber durchgeführt werden müssen) nicht am Sitz von Oettel-Consulting werden Anfahrtskosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten, die durch diese Auftragserfüllung anfallen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt
Ansprüche Schadensansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen Oettel-Consulting ausgeschlossen.
Datenschutz
Oettel-Consulting darf die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung Ihrer Werbematerialien verarbeiten und nutzen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht od. Exklusiv-Aufträge für den Kunden durchgeführt wurden.
Oettel-Consulting darf das Firmenlogo des Auftraggebers zu werbezwecken auf der Website von Oettel-Consulting unter Referenzen aufführen.
Oettel-Consulting ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
Oettel-Consulting ist außerdem zur Geheimhaltung seiner sonstigen dem Auftrag zuzuordnenden Tätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist Oettel-Consulting berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
Diese Datenschutzklausel gilt auch für Subunternehmer (Unterauftragnehmer) von Oettel-Consulting.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Oettel-Consulting. Auf dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Schlussbestimmungen
Auftraggeber aus dem Ausland unterwerfen sich dem deutschem Recht und der deutschen Gerichtsbarkeit.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn nicht anders vertraglich beschlossen, die Stadt Hamm (Deutschland).
Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen.Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzte werden bzw. ergänzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Position am nächsten kommt.
Nebenabreden bzw. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihre. Wirksamkeit der Schriftform.