Wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritte

Gemäß der DGUV 208-016 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Neben der wiederkehrende Prüfung berät Oettel-Consulting Ihnen gerne bei der Festlegung der Zeitabstände hinsichtlich der Prüfintervalle.

wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritte gemäß DGUV Vorschrift 208-016, Oettel-Consulting, 59077 Hamm

 

Die Prüfung der Tritte und Leitern wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
Nach durchgeführter Prüfung werden die geprüften Leitern mit einem entsprechendem Prüfsiegel versehen und erhalten Sie die einzelnen Prüfberichte.
Bei Frangen können Sie Oettel-Consulting jeder Zeit über das Kontaktformular kontaktieren.