Strahlenschutzbeauftragter
Sie möchten als Fremdfirma in Kerntechnischen Anlagen tätig werden und benötigen einen Strahlenschutzbeauftragten der Fachkundegruppe S5?
Dann sind Sie bei Oettel-Consulting richtig!
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzliche Anforderung nach §15 StrlSchV (Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen).
Greifen Sie auf die jahrelange Erfahrungen die Oettel-Consulting in diversen Bereichen (Rückbau Kerntechnischer Anlagen, Dekontaminierung von verstrahlten Bauteilen) erlangt hat, zurück.
Bei fragen, können Sie uns zu jeder Zeit telefonisch oder per Anfragenformular erreichen.