Strahlenschutzbeauftragter

Sie möchten als Fremdfirma in Kerntechnischen Anlagen tätig werden und benötigen einen Strahlenschutzbeauftragten der Fachkundegruppe S5?

Dann sind Sie bei Oettel-Consulting richtig!

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzliche Anforderung nach §15 StrlSchV (Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen).

Greifen Sie auf die jahrelange Erfahrungen die Oettel-Consulting in diversen Bereichen (Rückbau Kerntechnischer Anlagen, Dekontaminierung von verstrahlten Bauteilen) erlangt hat, zurück.

Bei fragen, können Sie uns zu jeder Zeit telefonisch oder per Anfragenformular erreichen.

Oettel Consulting - Strahlenschutzbeauftragter